Wo liegt die erste Tätigkeitsstätte eines Müllwerkers?
Für einen Müllwerker stellt der Betriebshof die erste Tätigkeitsstätte dar, wenn er dort u. a. Anweisungen für den täglichen Arbeitseinsatz erhält und das Müllfahrzeug abholt. Verpflegungsmehraufwendungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn der Müllwerker mehr als 8 Stunden vom Wohnort und dieser ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist. Hintergrund Der Kläger war seit dem 1. Dezember…
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