Zum Investitionsabzugsbetrag bei Formwechsel: von Kapitalgesellschaft in Personengesellschaft
Wird ein Formwechsel von einer Kapital- in eine Personengesellschaft vorgenommen, ist die Besteuerung der offenen Rücklagen der Kapitalgesellschaft bei fiktiv als eingelegt behandelten Anteilen als Gewinn der Gesamthand zu behandeln, nicht als Sondergewinn des bisherigen Anteilseigners. Hintergrund Die X GmbH & Co. KG (X-KG) ging durch formwechselnde Umwandlung aus der B-GmbH hervor. Alleiniger Kommanditist…
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