Disagio als Werbungskosten ?

Bis zu welcher Höhe kann ein Disagio in vollem Umfang sofort als Werbungskosten abgezogen werden

Vorab: Das BMF hatte bereits mit Schreiben vom 20. Oktober 2003  geregelt, wann ein “ungewöhnlich niedriger” Zins i.S.d. § 11 Abs. 2 EStG gegeben ist. Nach seiner Auffassung war eine Marktüblichkeit noch dann gegeben, wenn bei einer Zinsfestschreibung von mindestens 5 Jahren ein Disagio bis zu 5 v.H. vereinbart wird.

Dieser Auffassung ist der BFH mit seiner Entscheidung vom 8. März 2016 nun entgegengetreten.

Demnach ist eine Disagiovereinbarung wie unter fremden Dritten mit einer Geschäftsbank immer marktüblich.

Diese Entscheidung des BFH hat eine sehr grundlegende Auswirkung auf Darlehensverträge.