Werbungskosten

Sind Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Geburtstagsfeier als Werbungskosten ansetzbar?

Der VI. Senat des BFH hat entschieden, dass die Aufwendungen im Allgemeinen keine Berücksichtigung als Werbungskosten finden können.

Im konkreten Urteilsfall ist der BFH jedoch zum gegenteiligen Ergebnis gelangt.

Entscheidend für den Abzugs der Aufwendungen als Werbungskosten sind dem Grunde nach zwei Kriterien:

  • In erster Linie ist darauf abzustellen aus welchem Anlass die Feier durchgeführt worden ist.
  • In zweiter Linie ist darauf abzustellen, ob die Einladung dem kollegialen Miteinander und der Pflege des Betriebsklimas dient.