Warum eine exakte Formulierung dem Einspruch zum Erfolg verhelfen kann

Wer gegen einen Sammelbescheid, der Umsatzsteuer und Zinsen umfasst, Einspruch einlegt, sollte wissen: Damit legt man nicht zwingend auch Einspruch gegen die Zinsfestsetzung ein.

Hintergrund

Der Antragsteller betrieb ein Hotel mit Gastwirtschaft. Gegen die nach einer Außenprüfung geänderten Umsatzsteuerbescheide legte sein steuerlicher Vertreter Einspruch ein und beantragte die Aussetzung der Vollziehung. Später wies er darauf hin, dass sich der Einspruch auch auf die Festsetzung der Nachzahlungszinsen bezog.

Das Finanzamt wies den Einspruch gegen die Zinsfestsetzung zurück, da der Schriftsatz erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist eingegangen war. Der Antragsteller vertrat die Ansicht, dass der erste Einspruch auch einen Einspruch gegen die Zinsfestsetzung umfasste.

Entscheidung

Das Finanzgericht wies den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung als unbegründet ab. Es konnte keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts erkennen. Die von einem Rechtsanwalt stammende Formulierung ließ insbesondere nicht erkennen, dass neben der Umsatzsteuerfestsetzung auch die Festsetzung der Zinsen angefochten wurde. Die Erklärung war insoweit eindeutig und nicht auslegungsbedürftig.