Vertretung sowohl von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern
Bereits seit 15 Jahren sind wir auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig, wobei wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vertreten. Dadurch sind wir mit den jeweiligen Interessen beider Seiten vertraut und können somit die Taktik entsprechend ausrichten.
Wichtig ist eine umfassende Beratung. Daher machen wir uns zunächst ein Bild Ihrer Probleme, Ihrer Umstände, Ihrer Wünsche und Ihrer Ziele, um Ihnen dann darlegen zu können, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Unsere Zielsetzung ist es, in Ihrem Interesse das Entstehen von Konflikten zu vermeiden und im Fall von Streitigkeiten praktikable Lösungswege aufzuzeigen. Letztendlich entscheiden Sie in aller Ruhe, welchen der aufgezeigten Wege wir für Sie beschreiten.
Im Arbeitsrecht stellt neben der rechtlichen und wirtschaftlichen Situation meistens auch die emotionale Lage der Parteien einen wichtigen Aspekt dar. Aus diesem Grund ist es uns wichtig, Problematiken sachlich zu lösen.
Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht in allen arbeitsrechtlichen Themen, wie zum Beispiel:
- Arbeitsrechtliche Beratung bei der Unternehmensgründung
- Arbeitsverträge
- Verhaltensrichtlinien (Code of Conduct)
- Befristung
- Vergütung
- Bonus, Tantieme, Provision, Gewinnbeteiligung
- Wettbewerbsverbot
- Dienstwagen, Dienstwagenüberlassungsverträge
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Verschwiegenheit
- Mutterschutz, Elternzeit
- Teilzeit
- Abmahnung
- Kündigung und Kündigungsschutzverfahren
- Änderungskündigung
- Zeugnis
- Aufhebungsverträge
- Abfindung
- Tätigkeit als externe Rechtsabteilung