Unsere Beratung im Ausländerrecht beginnt bereits bevor die Ausländerbehörden, die Botschaften oder Gerichte tätig werden. Wenn Sie beabsichtigen, sich in Deutschland niederzulassen, um hier zum Beispiel zu studieren oder zu arbeiten, sollten Sie bereits vorher wissen, welche Rechte und Pflichten dabei auf Sie zukommen. Dadurch vermeiden Sie spätere aufenthaltsrechtliche Probleme. Leben Sie bereits in Deutschland, so beraten wir Sie bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis, über Ihre Möglichkeiten zum Erhalt einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft oder hinsichtlich der Möglichkeit des Ehegattennachzugs.
Wir beraten Sie insbesondere hinsichtlich:
- Einreisevisum
- Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums
- Blaue Karte EU
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Daueraufenthalt EU
- Ehegattennachzug