Von den Personengesellschaften bis hin zu den Kapitalgesellschaften
Die Tätigkeit im Gesellschaftsrecht ist ausgesprochen vielfältig. Wir beraten Sie umfassend im Personengesellschaftsrecht und im Kapitalgesellschaftsrecht. Beginnend mit der Beratung anlässlich der Wahl der für Sie geeigneten Rechtsform für Ihre zu gründende Gesellschaft, gestalten wir für Sie auch den entsprechenden Gesellschaftsvertrag und koordinieren alle erforderlichen Schritte mit dem Notar. Wir vertreten Sie sowohl bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern als auch bei Abhaltung der Gesellschafterversammlung, gestalten für Sie Gesellschafterbeschlüsse sowie Verträge zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft. Als Geschäftsführer werden Sie von uns bezüglich der für Sie geltenden Geschäftsführerhaftung beraten und bei den tagtäglich aufkommenden, rechtlichen Fallstricken bei der Unternehmensführung unterstützt.
So werden wir für Sie insbesondere tätig bei:
- Gründung einer Gesellschaft
- Geschäftsführerverträge
- Prokura, Handlungsvollmachten
- Gesellschafterbeschlüsse
- Unterstützung bei der Durchführung von Gesellschafterversammlungen
- Kauf und Verkauf von Geschäftsanteilen bzw. eines Unternehmens
- Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
- Satzung, Satzungsänderungen
- Kapitalerhöhung
- Steuerrechtliche Pflichten
- Geschäftsführerhaftung
- Ernennung und Abberufung von Geschäftsführern
- Geschäftsordnung für Geschäftsführer
- Patronatserklärungen (Letter of Intent)
- Rangrücktrittserklärungen
- Tätigkeit als externe Rechtsabteilung
- Rechte und Pflichten als Arbeitgeber