Das Finanzamt kann jederzeit eine steuerliche Betriebsprüfung anordnen
Die Dichte von Betriebsprüfungen hängt in erster Linie von der Größe des Betriebs ab. Während große Unternehmen schon immer meist lückenlos geprüft wurden, nahm in den letzten Jahren auch die Anzahl der Betriebsprüfungen bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen deutlich zu.
Neben den allgemeinen Betriebsprüfungen gibt es auch Umsatzsteuersonderprüfungen, Lohnsteuerprüfen, Prüfungen zur Ermittlung von Sachverhalten oder die sogenannte Umsatzsteuer- sowie Lohnsteuer-Nachschau, die alle durch die Finanzverwaltung durchgeführt werden.
Anlass für solche Betriebsprüfungen geben:
- Kontrollmitteilungen anderer Behörden
- Hohe oder ungeklärte Einlagen, keine oder geringe Entnahmen
- Dauerhafte Verluste im Betrieb
- Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen oder Grundstücken
- Große Schwankungen bei Umsätzen, Aufwendungen und Gewinnen
- Hohe Vorsteuerbeträge in den Umsatzsteuervoranmeldungen
- Hohe umsatzsteuerfreie Erlöse mit Auslandsbezug (Exporte, EU-Lieferungen)
- Differenzen zwischen EU-Staaten beim Abgleich der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in den Zusammenfassenden Meldungen
Darüber hinaus finden regelmäßig auch Betriebsprüfungen durch die Sozialversicherungsträger wie die Deutsche Rentenversicherung statt.
Wir bereiten Ihre Betriebsprüfungen vor
Durch eine gute Vorbereitung auf eine steuerliche Betriebsprüfung kann jeder Unternehmer seine Prüfungsrisiken erheblich reduzieren. Sorgfältig geführte Buchhaltungs- und Steuerunterlagen und eine zeitnahe Dokumentation besonderer Vorgänge im Unternehmen ersparen oft Diskussionen oder Streitereien mit dem Betriebsprüfer.
Wir bereiten Ihre Betriebsprüfung vor, indem wir Sie bei der Bereitstellung sowie Aufbereitung der erforderlichen Unterlagen und Buchhaltungsdaten unterstützen.
Wir stehen Ihnen bei den Gesprächen und Verhandlungen mit der Betriebsprüfung zur Seite und übernehmen die entsprechende Korrespondenz mit den Behörden. Wir prüfen für Sie den Betriebsprüfungsbericht und die im Anschluss daran erlassenen Steuerbescheide.