Vertretung in Einspruchsverfahren
Führung von Einspruchsverfahren vor den Finanzämtern
Außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren nennt man im Steuerrecht „Einspruchsverfahren“:
Ist ein ergangener Steuerbescheid oder Haftungsbescheid nach Ansicht des Steuerpflichtigen fehlerhaft, kann er schriftlich Einspruch beim zuständigen Finanzamt einlegen. Dabei gelten die Vorschriften der Abgabenordnung entsprechend.
Viele Steuerbescheide sind fehlerhaft
Der Bundesrechnungshof kritisiert seit Jahren die Vielzahl von fehlerhaften Steuerbescheiden, die durch die Finanzämter erlassen werden. Laut den Berichten des Rechnungshofs führen nicht nur komplizierte und sich ständig ändernde Steuergesetze zu Fehlern in den Bescheiden, sondern auch Personalknappheit in den Ämtern sowie Probleme mit der EDV-Software. Stichproben hätten gezeigt, dass jeder dritte bis zehnte Steuerbescheid, je nach Rechtsform und Veranlagung, fehlerhaft sei.
Dementsprechend müssen wir beinahe täglich Einspruch gegen eingehende Steuerbescheide einlegen. Teilweise werden dabei nur Übertragungs- oder Rechenfehler angefochten, teilweise geht es dabei aber auch um nicht anerkannte Ergebnisse von Betriebsprüfungen oder um komplexe Rechtsfragen beziehungsweise um möglicherweise verfassungswidrige Steuervorschriften.
Im Vorfeld analysieren und besprechen wir mit Ihnen, welche Erfolgsaussichten ein Einspruch hat und ob ein gegebenenfalls erfolgloser Einspruch später mit einer Klage vor das Finanzgericht getragen werden sollte.
Vertretung vor den Finanzgerichten
Wir vertreten Sie auch vor den Finanzgerichten
In Deutschland werden jährlich mehr als 50.000 Klagen gegen Finanzämter bei den Finanzgerichten eingereicht. Etwa die Hälfte aller Klagen hat dabei ganz oder teilweise Erfolg.
Wir reichen in der Regel mehrere Klagen pro Jahr für Mandanten bei den Finanzgerichten ein.