Unternehmenssteuerrecht

Steuerplanung

Eine Steuerplanung weist Sie darauf hin, wann aktuelle Steuerzahlungen fällig sind und zeigt Ihnen auf, ob Sie noch im laufenden Jahr aktiv auf die Betriebsergebnisse einwirken sollten, um Steuerzahlungen zu verschieben oder zu reduzieren. Darüber hinaus dient eine von uns erstellte Steuerplanung dazu, die gewählte Rechtsform und gewählte Steuerstrategie zu überprüfen sowie gegebenenfalls anzupassen.

Jahresendgespräch mit dem Mandanten

Wir erstellen für Sie eine Steuerplanung als Grundlage für ein Jahresendgespräch.  Dabei besprechen wir die Höhe der Steuerzahlungen sowie mögliche Handlungsoptionen für das laufende Jahr sowie Ihre Planung für die kommenden Jahre.

Steuerbilanzpolitik/E-Bilanz

Eine Einheitsbilanz aufgrund einer identischen Handels- und Steuerbilanz können nur noch wenige Unternehmen aufstellen.

Steuerbilanzpolitik wird immer wichtiger

Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) haben die Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz weiter zugenommen und immer mehr Unternehmen müssen – neben der gesetzlich verpflichtenden Handelsbilanz – noch eine zusätzliche Steuerbilanz zur Vorlage beim Finanzamt erstellen. Eine gute Steuerbilanzpolitik wird daher immer wichtiger.

Neben der Erstellung der Handelsbilanz beraten wir Sie hinsichtlich der Steuerpolitik Ihres Unternehmens. Wir besprechen mit Ihnen steuerliche Wahlrechte, Ermessensspielräume und stimmen mit Ihnen gestalterische Maßnahmen ab.

Umsetzung der Elektronischen Bilanz (E-Bilanz)

Die elektronische Übermittlung der Unternehmensbilanz an das Finanzamt bezeichnet man als „Elektronische Bilanz“.

Dafür ist eine bestimmte Buchungssystematik einzuhalten, die sogenannte Taxonomie.  Wir unterstützten Sie bei der Umstellung der Buchhaltung auf die für die E-Bilanz erforderliche Taxonomie. Insbesondere überprüfen wir die eingerichteten Buchhaltungskonten und geben Ratschläge wie Sie durch eine geänderte Buchungsweise Rückfragen oder Prüfungen der Finanzämter nach Umsetzung der E-Bilanz vermeiden können.

Rechtsformoptimierung

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist für Unternehmen und deren Inhaber von entscheidender Bedeutung.

Die richtige Rechtsform kann entscheidend für den Erfolg des Unternehmens sein. Welche Rechtsform tatsächlich die optimale ist, hängt vor allem von haftungsrechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Faktoren ab. Auch bei bestehenden Unternehmen ist eine einmal gewählte Rechtsform aufgrund geänderter Bedingungen manchmal nicht mehr die richtige und ein Rechtsformwechsel sinnvoll.

Der Wunsch, die persönliche Haftung zu begrenzen und damit das Privatvermögen abzusichern, ist ein Grund für einen Rechtsformwechsel vom Einzelunternehmen in die GmbH oder GmbH & Co. KG. Die Planung einer Unternehmensnachfolge,  geringere Steuerbelastungen oder eine höhere Flexibilität im Hinblick auf Entnahmen sind weitere Gründe für eine Rechtsformänderung.

Unsere Unterstützung bei der Rechtsformwahl

Für Ihre Rechtsformwahl oder -änderung bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

  • Analyse der bestehenden unternehmerischen Situation sowie der Lebens- und Unternehmensziele des Inhabers bzw. der Inhaber
  • Analyse bestehender haftungsrechtlicher, wirtschaftlicher und steuerlicher Risiken in der gewählten Unternehmensform
  • Erstellung einer rechtsformabhängigen Steuerplanungsrechnung mit Vergleichsdarstellung
  • Beratung bei der Rechtsformwahl unter Berücksichtigung aller rechtlichen und steuerlichen Aspekte
  • Neugründung eines Unternehmens oder die gezielte Rechtsformänderung in Zusammenarbeit mit unserem Rechtsanwalt
  • Unterstützung bei den notwendigen Anpassungen im Unternehmen
  • Laufende Betreuung der neuformierten Gesellschaft

Wichtige Faktoren bei der Rechtsformwahl/-änderung

Bei der Wahl der Rechtsform spielen die folgenden Faktoren eine entscheidende Rolle:

  • Mögliche Haftungsbegrenzungen auf das Betriebsvermögen zum Schutz des eigenen Privatvermögens
  • Steuerbelastung
  • Abschreibungsmöglichkeit der Kaufpreiszahlungen
  • Erbschaftsteuerliche Aspekte
  • Handlungsspielräume bei der Benennung von externen Geschäftsführern und Prokuristen
  • Besteuerung der Entnahmen und Ausschüttungen
  • Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten für einen Unternehmens- oder Beteiligungskauf
  • Nachfolgeplanung
  • Höhe der Verwaltungskosten für die jeweilige Rechtsform