Die Finanzdienstleistungsbranche hat in den letzten Jahren- wie keine andere Branche – mit zahllosen Gesetzesänderungen und regulatorischen Neuerungen zu kämpfen.
Sowohl als einzelner Finanzdienstleister als auch als Leiter einer kleinen oder mittelgroßen Handelsbank müssen Sie sich jedoch auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Sie brauchen jemanden, der sich mit den Änderungen, die Sie betreffen, auseinandersetzt.
Da wir in diesem Geschäftsbereich langjährig prüfend und beratend tätig sind, bieten wir Ihnen ein umfassendes Verständnis über diese Branche einschließlich hervorragender Kenntnisse über die damit verbundenen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Bei den nachfolgenden Fragestellungen bieten wir beispielsweise unsere Unterstützung an:
- Beantragung einer Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen
- Konzeptionierung, Implementierung und Optimierung von Compliance-Strukturen
- Übernahme von Überwachungsfunktionen als Revision oder Compliance-Stelle
- Beratung bei Strukturüberlegungen hinsichtlich aufsichtsrechtlicher Auswirkungen
- Jahresabschlussprüfung von Unternehmen der Finanzbranche unter Berücksichtigung der branchenspezifischen gesetzlichen Regelungen nach dem HGB, KWG und der RechKredV
- Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 36 WpHG
- Prüfungen nach § 34f GewO und § 24 FinVermV (ehemals §16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)