Wir beraten Freiberufler in allen rechtlichen und steuerrechtlichen Belangen
Zu den Freiberuflern gehören neben beratenden Ingenieuren, EDV-Beratern, Rechtsanwälten, Architekten, beratenden Betriebswirten, Journalisten, Fotografen, Designer, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Werbetexter und Künstler auch Ärzte und sonstige im Gesundheitsbereich tätige Freie Berufe:
Die immer wieder auftretende Streitfrage, ob die Tätigkeit der „sonstigen“ Freiberufler der Gewerbesteuerpflicht unterliegt, da statt eines freien Berufs aus Sicht des Steuerrechts ein Gewerbebetrieb vorliegt, klären wir für Sie mit den Finanzbehörden.
Auch andere gesetzte Anforderungen und gesetzliche Voraussetzungen ändern sich stetig.
Wir stehen wir Ihnen mit unserem fachlichen Know-how und der gesamten Leistungspalette hilfreich zur Seite.
Wir vertreten Sie vor Gericht, vor sonstigen relevanten Behörden und unterstützen Sie mit unserem Wissen und unserer Erfahrung bei Betriebs- und Sonderprüfungen.