Sonderprüfungen

Neben den „klassischen“ Prüfungen umfasst unser Tätigkeitsgebiet auch gesetzliche oder freiwillige Sonderprüfungen:

Gesetzliche Sonderprüfungen sind neben den bereits separat dargestellten Prüfungen

  • nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), die jetzt von Prüfungen nach § 34f GewO und § 24 FinVermV ersetzt wurden
  • nach § 36 WpHG und
  • an das duale System Deutschland (DSD – auch bekannt als „grüne Punkt-Prüfung“) über die Lizenzentgelte bzw. die Prüfung der „Vollständigkeitserklärung“ nach 10 VerpackV

auch

  • Gründungsprüfungen oder
  • Sachkapitalerhöhungsprüfungen

nach dem AktG oder

  • Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen bei Gründung  und Kapitalerhöhung,
  • Prüfung der Deckung des Stammkapitals bei wirtschaftlicher Neugründung,
  • Prüfung der Sonderbilanz aus Anlass einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

nach dem GmbHG.