Neben den „klassischen“ Prüfungen umfasst unser Tätigkeitsgebiet auch gesetzliche oder freiwillige Sonderprüfungen:
Gesetzliche Sonderprüfungen sind neben den bereits separat dargestellten Prüfungen
- nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), die jetzt von Prüfungen nach § 34f GewO und § 24 FinVermV ersetzt wurden
- nach § 36 WpHG und
- an das duale System Deutschland (DSD – auch bekannt als „grüne Punkt-Prüfung“) über die Lizenzentgelte bzw. die Prüfung der „Vollständigkeitserklärung“ nach 10 VerpackV
auch
- Gründungsprüfungen oder
- Sachkapitalerhöhungsprüfungen
nach dem AktG oder
- Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen bei Gründung und Kapitalerhöhung,
- Prüfung der Deckung des Stammkapitals bei wirtschaftlicher Neugründung,
- Prüfung der Sonderbilanz aus Anlass einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
nach dem GmbHG.