Veröffentlichungspflichten

Zur Publizitätspflicht: Kann eine Herabsetzung des Ordnungsgeldes bei Erfüllung der Veröffentlichungspflichten nach seiner Festsetzung erfolgen?

Das LG Köln hat mit Beschluss vom 29.6.2015 – 28 Wx 1/15 zur Publizitätspflichtwie folgt Stellung genommen:

Bei Erfüllung der Veröffentlichungspflichten erst NACH der Festsetzung des Ordnungsgeldes kommt eine Herabsetzung wegen der eindeutigen Regelung in § 335 abs. 4 Satz 3 HGB nicht in Betracht.

Eine derartige Herabsetzung kann weder durch das Bundesamt für Justiz noch durch die Gerichtsbarkeit erfolgen.