Anzeigepflicht für Steuerberater

Die Regierung plant eine neue Anzeigepflicht für Steuerberater

Die Bundesregierung will nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ eine neue Offenlegungspflicht für Steuerberater einführen und auf diese Weise Schlupflöcher schließen.

Das gehe aus einem Gutachten im Auftrag des Bundesfinanzministeriums hervor, berichtete die Zeitung.

Demnach sollen Anwälte, Unternehmensberater und Steuerfachleute, die komplexe Steuergestaltungsmodelle entwickeln und ihren Kunden so beim Steuersparen helfen, gesetzlich verpflichtet werden, diese Modelle den zuständigen Behörden zu melden.

Eine solche Anzeigepflicht sei „sowohl ökonomisch sinnvoll als auch verfassungsrechtlich legitim“, zitierte die Zeitung aus dem Gutachten.

Zu diesem Urteil komme das Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen in München, das den Auftrag für das Gutachten von Bundesfinanzminister erhalten habe.

Die Pflicht soll demnach für externe Berater gelten, „die förderlich an der Entwicklung, dem Vertrieb oder der Umsetzung einer Gestaltung mitwirken“.

Der neutrale Beobachter der Situation stellt sich nach den insgesamt vorgenommenen gesetzlichen Änderungen der Beziehung zwischen den Finanzbehörden und dem Steuerbürger langsam die Frage, ob der steuerliche Berater für den Mandanten noch hilfreich ist oder aufgrund der geplanten Änderungen zu einer Gefahr wird.