Mehraktige Berufsausbildung: Wann ist die Erstausbildung abgeschlossen?

Ob ein volljähriges Kind während einer Berufsausbildung berücksichtigt werden kann, hängt vom angestrebten Berufsziel des Kindes ab. Der Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung muss also nicht bereits mit dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss erfüllt sein.

Hintergrund                                                           

Der Sohn des Klägers absolvierte nach dem Abitur von August 2011 bis Januar 2014 eine Ausbildung zum Bankkaufmann. Nach dem Ausbildungsabschluss beschäftigte die Bank den Sohn des Klägers im Rahmen einer Vollzeittätigkeit weiter. Seit dem 1. Mai 2014 war er an der Hochschule immatrikuliert und absolviert dort ein Bachelor Studium im Fachbereich “Management und Finance”. Die Familienkasse gewährte ab Februar 2014 kein Kindergeld mehr, da der Sohn des Klägers bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hatte.

Der Kläger ist der Ansicht, dass der Abschluss des Studiums Voraussetzung für das von dem Sohn angestrebte Berufsziel war. Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgte direkt nach Ende der Ausbildung. Die Familienkasse meinte, dass keine einheitliche Erstausbildung vorlag.

Entscheidung

Das Finanzgericht kam zu dem Ergebnis, dass für den Sohn des Klägers Anspruch auf Kindergeld bestand, da bei Beginn des Studiums noch keine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen war. Das Bachelorstudium stellte einen Teil der Erstausbildung dar. Deshalb war die Erwerbstätigkeit nicht schädlich für den Kindergeldanspruch.

Es kam auf das angestrebte Berufsziel des Kindes an. Der gesetzliche Tatbestand “Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung” musste nicht bereits mit dem ersten (objektiv) berufsqualifizierenden Abschluss erfüllt sein. Der von der Rechtsprechung des BFH geforderte enge zeitliche Zusammenhang zwischen der Ausbildung als Bankkaufmann und dem Bachelorstudium an der Hochschule war im vorliegenden Fall gegeben. Denn der Sohn des Klägers schrieb sich nach Beendigung seiner Bankausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt an der Hochschule ein.