Mehraktige Berufsausbildung: Verspätete Mitteilung an die Familienkasse nicht schädlich
Von admin | 8. August 2019 | Kategorie: Steuer | Keine KommentareEin Bachelor- und ein anschließendes Masterstudium stellen eine einheitliche Erstausbildung dar. Aber gilt das auch, wenn die beabsichtigte Aufnahme des Masterstudiums nicht unmittelbar nach dem Bachelorabschluss bei der Familienkasse angezeigt wurde? Das Finanzgericht Münster meint ja. Hintergrund Der Sohn des Klägers schloss sein Bachelorstudium im April 2015 ab. Sein Ausbildungsbetrieb beschäftigte ihn seit 12.Februar…
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