Die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 11. Juni 2015 erlassene neue Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte (Prüfungsberichtsverordnung – PrüfbV) wurde am 19. Juni 2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Änderungen betreffen vor allem folgende neue oder erweiterte Berichtsanforderungen zu diesen Themen:
• Beseitigung von Mängeln aus vorherigen Prüfungen
• Technisch-organisatorische Ausstattung
• Einhaltung von BaFin-Anordnungen
• Risikomanagement
• Verwaltungs- und Aufsichtsorgane
• Strukturen und Berichtswege bezüglich der Tätigkeit der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane
• Vergütungssysteme
• Sanierungsplanung
• Kombinierte Kapitalpuffer-Anforderungen
• Organkredite
• Übertragene Kreditrisiken.
Ausserdem ist vorgesehen, dass der Prüfungsbericht künftig zusätzlich auch elektronisch bei der BaFin einzureichen ist.
Am 4. August 2015 hat die BaFin ergänzend eine Begründung zur PrüfbV veröffentlicht.