Nach dem Mindestlohngesetz haften Auftraggeber, die Subunternehmer einschalten, für die Zahlung des Mindestlohns an die Arbeitnehmer des Subunternehmers wie ein Bürge.
Daher werden einige Steuerberater von ihren Mandanten gebeten, zu bescheinigen, dass diese die Vorschriften des Mindestlohngesetzes eingehalten haben.
Laut BStBK online vom 9.7.2015 sind Steuerberater im Hinblick auf die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetz zur Erstellung dieser Bescheinigungen befugt. Da es sich um eine Nebenleistung zur Lohn- und Gehaltsbuchführung handelt, stellt die Erstellung der Bescheinigung eine zulässige Rechtsdienstleistung dar.