Abfindungen

Auch ermäßigte Besteuerung bei Teilauszahlungen, solange geringfügig!

In der Praxis fliessen häufig nicht alle Abfindungsleistungen in einem Veranlagungszeitraum zu.

Der BFH mit seinem jüngsten Urteil zu dieser Fragestellung vom 13.Oktober 2015 (IX R 46/14) klargestellt, dass bei geringfügigen Auszahlungen in einem Zweitjahr keine Gefahr für die Tarifbegünstigung im Auszahlungsjahr besteht.