Wer im Rahmen des Grunderwerbsteuergesetzes anzeigepflichtig ist, muss nun zusätzliche Daten übermitteln.
Änderungen
Die Anzeigepflichtigen müssen zukünftig folgende zusätzliche Daten übermitteln:
- Geburtsdatum des Veräußerers und Erwerbers;
- Name des Steuerschuldners, der die Zahlung der Steuer übernimmt, sowie Name und Anschrift dessen gesetzlichen Vertreters;
- bei nicht natürlichen Personen die Register- und die für die Einkommen- bzw. Körperschaftbesteuerung vergebene Steuernummer des Veräußerers und des Erwerbers;
- den Anteil des Veräußerers und des Erwerbers am Grundstück und bei Wohnungs- und Teileigentum die genaue Bezeichnung des Wohnungs- und Teileigentums sowie den Miteigentumsanteil;
- die Urkundennummer;
- bei einem Vorgang unter einer Bedingung die Bezeichnung der Bedingung;
- die Anschrift der Urkundsperson.
Inkrafttreten
Die erweiterte Anzeigepflicht wird erst dann angewendet, wenn das Verfahren zur elektronischen Übermittlung der Veräußerungsanzeigen der Notare eingeführt wird.