Behandlung von Leasingsonderzahlungen bei Arbeitnehmern, die die Fahrtenbuchmethode anwenden
Der VI. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 3.September 2015 (VI R 27/14) grundsätzlich zur Behandlung von Leasingsonderzahlungen im Rahmen der PKW-Überlassung an einen Arbeitnehmer Stellung bezogen, der die Fahrtenbuchmethode anwendet:
Das Finanzamt hat die Auffassung vertreten, dass die Leasingsonderzahlung vollumfänglich in der Berechnung der PKW-Kosten einzubeziehen sei.
Der BFH hat jedoch deutlich gemacht, dass er dieser Rechtsauffassung nicht folgt.
Vielmehr seien die Kosten zeitanteilig – entsprechend der beim Unternehmen gebildeten aktiven Rechnungsabgrenzungsposten – zu berücksichtigen.
Die Entscheidung des VI. Senats ist zu begrüßen, da sie einerseits Klarheit bringt und andererseits auch hilft, völlig unverständliche Ergebnisse zu verhindern.