Umsatzsteuer: Die Tarifbegünstigung für Hotelübernachtungen wird noch komplizierter
Der BFH hat mit seinem Urteil vom 1. März 2016 zur Frage Stellung bezogen, wie die kostenlose Zurverfügungstellung eines Parkplatzes im Rahmen einer Hotelübernachtung zu beurteilen ist.
Der BFH ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die kostenlose Überlassung eines Parkplatzes keine Nebenleistung zur Hotelübernachtung darstellt und somit dem Regelsteuersatz unterliegt.
Das anteilige Entgelt ist im Schätzungswege zu ermitteln. Bei Schätzung ist nach Auffassung des BFH zu berücksichtigen, dass die hoteleigenen Parkplätze nicht ausschließlich von Hotelgästen genutzt werden können.