Beruflich veranlasste Umzugskosten als Werbungskosten
Führt ein Arbeitnehmer einen Umzug durch, um seinen Wohnsitz in die Nähe seines Arbeitsplatzes zu verlagern, so stellt sich die Frage, ob die Kosten des Umzugs als Werbungskosten im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit abgezogen werden können.
Entscheidend für eine positive Beurteilung ist demnach, dass die berufliche Tätigkeit entscheidend für den Umzug gewesen ist.
Im konkreten Sachverhalt war das Finanzamt der Ansicht, dass nur dann ein Werbungskostenabzug zu gewähren sei, wenn die tägliche Zeitersparnis mindestens 1 Stunde betrage.
Das Finanzgericht Köln ist jedoch nun einen ganz neuen, revolutionären Weg gegangen und hat darauf abgestellt, dass die berufliche Veranlassung alleine daraus herzuleiten ist, weil die Arbeitsstätte nun ohne jegliches Verkehrsmittel erreichbar ist.
Die Finanzbehörden haben die Entscheidung akzeptiert und werden diese nunmehr auch anwenden.