Tankgutscheine sind monatlich zufließende Sachbezüge bis zu einer Freigrenze. Eine Übertragung dieser Freigrenze auf Folgemonate ist nicht vorgesehen.
In einem Urteilsfall vom 9. Januar 2018 hat der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Tankgutscheine nicht monatlich ausgehändigt, sondern mehrere nicht personenbezogene Tankkarten, die keine technische Einschränkung zur Einlösung enthielten. Aufgrund dieser Verhaltensweise war der Zufluss in einem Betrag anzunehmen.
Hier wird deutlich, dass bei der Aushändigung derartiger Vorteile für die Arbeitnehmer große Sorgfalt erforderlich ist.