Gleichgeschlechtliche Ehepaare: Splittingtarif

Gleichgeschlechtliche Ehepaare können einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Hamburg zufolge rückwirkend vom Splittingtarif profitieren.

Hintergrund
Die Ehepartner hatten im Jahr 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet, die sie nach Inkrafttreten des Eheöffnungsgesetzes im November 2017 in eine Ehe umwandelten. Die Kläger beantragten die Zusammenveranlagung nachträglich für alle Jahre seit Beginn ihrer Lebenspartnerschaft.

Entscheidung
Das Finanzgericht entschied, dass entsprechend dem Eheöffnungsgesetz nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe für die Rechte und Pflichten der Lebenspartner der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft maßgebend ist. Die Lebenspartner sind damit so zu stellen, als ob sie am Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft geheiratet hätten.
Das Eheöffnungsgesetz stellt ein rückwirkendes Ereignis dar, sodass eine Änderung der bestandskräftigen Einkommen-steuerbescheide ab 2001 möglich und gerechtfertigt ist.