Midijobs: Grenze angehoben & Übergangsbereich ersetzt Gleitzone

Die Obergrenze für Midijobs erhöht sich von derzeit 850 EUR auf 1.300 EUR. Für Geringverdiener bedeutet das, dass sie dadurch weniger Sozialabgaben zahlen.

Änderungen

Die Obergrenze der vergünstigten Beitragsbelastung für Arbeitnehmer im Midijob wird von heute 850 EUR auf zukünftig 1.300 EUR angehoben.

Arbeitnehmer, die derzeit 850 EUR verdienen, werden mit der üblichen Abgabenlast für versicherungspflichtige Arbeitnehmer von gut 20 % belastet. In Zukunft wird ihr Anteil bei derselben Vergütung unter 18 % liegen. Die volle Abgabenbelastung trifft Arbeitnehmer dann erst bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 1.300 EUR und mehr.

 

Hintergrund

Midijobber sind voll sozialversicherungspflichtig, zahlen aber bis zu einer festgelegten Verdienstobergrenze (bisher 850 EUR) verringerte Arbeitnehmerbeiträge. Durch die Midijob-Regelung wird vermieden, dass der vom Arbeitnehmer zu zahlende Beitragsanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen bei einem Verdienst oberhalb der 450-EUR-Grenze abrupt ansteigt. Anstelle der für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer üblichen Beitragsbelastung steigt die Abgabenlast für Midijobber progressiv an.

Über eine aufwendige Formel wird für die Beitragsberechnung im Midijob eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme ermittelt. Sobald der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitsentgelt die obere Midijob-Grenze erreicht, trägt er die für Arbeitnehmer übliche Abgabenlast.