Wandeln Lebenspartner ihre eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe um, hat dies steuerlich rückwirkende Folgen.
Änderungen
Die Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist ein rückwirkendes Ereignis, wie der Gesetzgeber jetzt klarstellt. Das bedeutet, dass Steuerbescheide nachträglich geändert werden können, wenn die (nunmehr) Ehegatten die nachträgliche Berücksichtigung der an eine Ehe anknüpfende und seither nicht berücksichtigte Rechtsfolgen verlangen.
Das gilt jedoch nur, wenn eine Lebenspartnerschaft bis zum 31.Dezember 2019 in eine Ehe umgewandelt wird und die Ehegatten bis zum 31.Dezember 2020 den Erlass, die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids beantragen.