Gericht ist die erste Tätigkeitsstätte eines Gerichtsvollziehers
Die erste Tätigkeitsstätte liegt bei einem Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht. Deshalb kann er die Fahrten dorthin nur eingeschränkt mit…
Die erste Tätigkeitsstätte liegt bei einem Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht. Deshalb kann er die Fahrten dorthin nur eingeschränkt mit…