Ein Arbeitgeber, der Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt, muss dem Arbeitnehmer einen pauschalen Schadensersatz von 40 € leisten. (LAG Köln mit Urteil vom 22.11.2016) Vorheriger Beitrag Tankgutscheine für Arbeitnehmer Nächster Beitrag Betriebsveranstaltung – Einfluss Teilnehmerzahl auf geldwerten Vorteil