Höhere Kosten bei der Pflege wirken sich jetzt auf die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung aus. Der Beitragssatz steigt deshalb ab 2019 an.
Geänderte Beiträge zur Pflegeversicherung
Der Pflegeversicherungsbeitrag liegt derzeit bei 2,55 %, Kinderlose zahlen 2,8 %.
Ab dem 1.Januar 2019 beträgt der Beitrag dann 3,05 % bzw. 3,3 %.
Der Arbeitgeber trägt grundsätzlich die Hälfte des Beitrags, allerdings ohne den Zuschlag für Kinderlose. Damit liegt der Arbeitgeberanteil ab 1.Januar 2019 bei 1,525 %.
Im Freistaat Sachsen wird die Beitragslast nicht paritätisch verteilt. Hier beträgt der Anteil für Arbeitnehmer ab dem 1.Januar 2019 2,025 %, für Arbeitgeber 1,025 %.