Sportwagen als Betriebsfahrzeug

Sportwagen als angemessene Betriebsfahrzeuge

Die Stuttgarter Finanzrichter hatten in ihrer Entscheidung vom 22. Dezember 2014 (AZ 6 K 238/14) über einen Supersportwagen zu entscheiden, der mit 612 PS und einem 10-Zylindermotor weit über 300 km/h schnell ist und das erste Serienfahrzeug darstellt, dessen Aggregatträger aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff gefertigt worden ist.

Das Finanzamt war zunächst der Auffassung, dass der Aufwand der monatlichen Leasingrate unangemessen sei und stellte dabei auf die Anschauung breiter Bevölkerungskreise ab. Ein berechneter Aufwand von 31,44 € je betrieblich gefahrenen Kilometer sei einfach zu hoch.

Die Richter ließen nun durch ihrer Entscheidung den Abzug des betrieblichen veranlassten Teils einer Leasingsonderzahlung von 80.000 € und der monatlichen Leasingrate von ca. 5.700 € als Betriebsausgaben zu.

Das Unternehmen arbeitete allerdings als Automobilzulieferer für den Hersteller dieses Supersportwagens, wodurch noch nicht sichergestellt sein dürfte, dass diese richterliche Entscheidung auch unter anderen Bedingungen gefällt worden wäre.