Fahrtenbuch

Betriebsprüfer stürzen sich gerne auf das Fahrtenbuch, um die Anerkennung dessen zu versagen.

Was ist daher zu beachten?

Das FG Köln hat sich mit Urteil vom 18. Juni 2015 (10 K 33/15 rkr) wie folgt geäußert:

Ein Fahrtenbuch ist nicht ordnungsgemäß, wenn die Fahrten mittels Diktiergerät unterwegs auf Kassetten aufgenommen werden, die dann regelmäßig in Excel-Tabellen übertragen werden.

Um die Anerkennung eines Fahrtenbuchs zu erreichen, sind daher die folgenden Grundregeln zu beachten:

Die dienstlich und privat zurückgelegten Fahrtstrecken sind gesondert darzulegen.
Für dienstliche Fahrten müssen folgende Pflichtangaben gemacht werden:
-Datum
-km-Stand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Auswärtstätigkeit
-Reiseziel
-bei Umwegen auch die Reiseroute/Grund des Umwegs
-Reisezweck
-aufgesuchte Geschäftspartner.

Zudem müssen die Aufzeichnungen zeitnah und fortlaufend geführt werden.
Sie müssen zudem in einer geordneten und geschlossenen Form, die nachträgliche Einfügungen und Veränderungen ausschließt oder zumindest als solche deutlich erkennbar werden lässt, geführt werden.