Scheidungskosten

Aktuelle Rechtslage: sind Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig?

Aufgrund der Einführung der einschränkenden Regelung in § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG hat sich seit 2013 die Frage gestellt, ob Scheidungskosten noch immer als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.

Das FG Münster hat in einem aktuellen Beschluss zur ADV vom 19. Juni 2015 (V 795/15 E rkr) entschieden, dass ernstliche Zweifel an der Nichtabzugsfähigkeit bestehen.

Somit folgt das FG Münster der Rechtsauffassung des FG Rheinland-Pfalz.

Eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Streitfrage liegt jedoch noch nicht vor.

Es liegen jedoch diesbezüglich zwei Musterrevisionen (VI R 66/14 und VI R 81/14) beim VI. des BFH vor.

Diese Musterverfahren beim BFH bedeuten daher, dass entsprechende Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

–> AuerBlohberger hält daher die Verfahren offen.