EILMELDUNG: Der alt bekannte § 7b EStG soll zur Wohnungsbauförderung wiederbelebt werden
Das BMF hat mit seinem Newsletter vom 3. Februar 2016 auf Folgendes hingewiesen.
Im Hinblick auf die augenblickliche Situation in Deutschland soll die Wohnungsnot bekämpft werden.
Aus diesem Grunde wird eine neue Sonder-AfA eingeführt, mit deren Hilfe in den ersten 3 Jahren eine AfA in Höhe von insgesamt 35 v.H. bewirkt werden kann.
Wir werden Sie gerne über diese Neuregelung informieren.