Ehescheidungskosten

Ehescheidungskosten sind weiter steuerlich abzugsfähig

Das FG Köln hat mit Urteil vom 13. Januar 2016  zur Frage Stellung genommen, ob Ehescheidungskosten auch aufgrund der neuen Rechtslage weiterhin steuerlich abzugsfähig sind und ist in seinem Urteil zu dem Ergebnis gelangt, dass die Kosten auch nach der heutigen Rechtslage weiterhin abzugsfähig sind, da die Rechtsanwalt- und Gerichtsgebühren eines Scheidungsverfahrens nicht unter den Begriff “Prozesskosten” i.S.d. § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG fallen.