Der BFH missbilligt Arbeitszeitkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer
Mit der am 23. März 2016 veröffentlichten Entscheidung vom 11.November 2015 hat der BFH das Führen von Arbeitszeitkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer missbilligt.
Nach Auffassung des I. Senats der BFH ist es mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers nicht vereinbar, dass er durch die Führung eines Arbeitszeitkontos auf seine unmittelbare Entlohnung zu Gunsten später zu vergütender Freizeit verzichtet.
Im Ergebnis gelangt der I. Senat des BFH somit zur Annahme einer VGA. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer würde mit einem Fremdgeschäftsführer kein Arbeitszeit- oder Zeitwertkonto vereinbaren.