Der Gesetzgeber nimmt seit einigen Jahren kontinuierlich immer wieder kleine Änderungen am Einkommensteuertarif vor – und damit auch bei der Lohnsteuer.
Hintergrund
Der Einkommensteuertarif ist so gestaltet, dass die Steuerbelastung bei kleinen und mittleren Einkommen nicht gleichmäßig, sondern überproportional steigt: Eine Lohnerhöhung von 1 % kann zu einer Steuermehrbelastung von 1,8 % führen. Dieser Effekt wird als kalte Progression bezeichnet. Durch Lohnerhöhungen wird oftmals nur die Inflation ausgeglichen, die reale Kaufkraft steigt aber kaum.
Das ändert sich ab 2019 und 2020
Um dieser kalten Progression zu begegnen, werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2019 (1,84 %) und 2020 (1,95 %) nach rechts verschoben.
Die Änderungen am Einkommensteuertarif sind auch beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen. Die Steuerentlastung dürfte sich beim einzelnen Mitarbeiter aber nur auf wenige Euro monatlich belaufen. Die erste Entlastungsstufe wird beim Lohnsteuerabzug ab Januar 2019 wirksam werden.