Mehr Unterhaltungsleistungen absetzbar

Mit der Erhöhung des Unterhaltshöchstbetrags können Unterhaltsleistende höhere Beträge steuerlich geltend machen.

 

Das ändert sich ab 1.Januar 2019 und 1.Januar 2020

Im Zuge der Erhöhung des Grundfreibetrags steigt auch der Grundfreibetrag. Dieser wird im Jahr 2019 auf 9.168 EUR angehoben (ein Mehr von 168 EUR), im Jahr 2020 auf 9.408 EUR (das bedeutet ein Plus von 240 EUR). Derzeit liegt der Unterhaltshöchstbetrag bei 9.000 EUR.