Grundfreibetrag steigt ab 2019

Mit der Erhöhung des Grundfreibetrags steigt das steuerfreie Existenzminimum.

 

Das ändert sich ab 1.Januar 2019 und 1.Januar 2020

Zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums wird der steuerfreie Grundfreibetrag im Jahr 2019 auf 9.168 EUR angehoben  (entspricht einem Plus von 168 EUR), im Jahr 2020 auf 9.408 EUR (also 240 EUR mehr). Aktuell beträgt der steuerliche Grundfreibetrag 9.000 EUR.