Für eine Gewerbesteuerkürzung gelten strenge Voraussetzungen
Wer als ein Gewerbetreibender nicht nur eigenen Grundbesitz und eigenes Kapitalvermögen verwaltet und betreut, sondern weitere, gewerblich genutzte Einheiten, kann die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nicht in Anspruch nehmen. Hintergrund Eine KG verwaltete etliche Wohnungen, gewerbliche und sonstige Einheiten und Garagen…