Erleichterung bezüglich Vorsteuerabzug
Bei der Umsatzsteuer setzt der Vorsteuerabzug aus Leistungsbezügen anderer Unternehmer eine Rechnung voraus, die die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers angibt. D.h. die Rechnung muss für den Vorsteuerabzug die Anschrift des leistenden Unternehmers enthalten, unter der er postalisch erreichbar ist.…