Mängel in Kassenführung : Es drohen Hinzuschätzungen
Stellt das Finanzamt gravierende Mängel bei der Kassenbuchführung fest, kann es einen Sicherheitszuschlag von 10 % festsetzen. Diesen Zuschlag darf es jedoch nur mit einer schlüssigen und nachvollziehbaren Begründung aus dem erklärten Umsatz ableiten. Hintergrund Der Kläger betrieb in einem…