Doppelter Haushalt: Kosten für Einrichtungsgegenstände sind voll abziehbar
Der Höchstbetrag von 1.000 EUR für den Abzug von Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung bezieht sich nur auf die unmittelbaren Aufwendungen für die Unterkunft, also Miete und Betriebskosten. Kosten für Einrichtungsgegenstände und Hausrat sind hier nicht mit einzubeziehen, sondern…