Fahrten zur Betriebsstätte: Pauschalierende Gewinnzurechnung
Für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb werden je Kalendermonat und Entfernungskilometer 0,03 % angesetzt. Diese pauschalierende Gewinnzurechnung gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige nur wenige Fahrten pro Monat zur Betriebsstätte unternimmt. Hintergrund Die Steuerberaterin S war als freie Mitarbeiterin…